Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Beratungs-, Workshop- und Redaktionsmandate.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Future Horizonbase (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation und CSR-Marketing, einschließlich Audits, Berichtsbegleitung, Workshops und Kampagnenberatung.

Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Unterzeichnung eines Mandatsvertrags zustande.

Leistungen und Mitwirkung

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Ansprechpartner zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Honorare und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Reisekosten außerhalb Stuttgarts werden gesondert ausgewiesen.

Geistiges Eigentum

Entwürfe, Auditberichte, Leitfäden und Textfassungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen und öffentlichen Gebrauch im vereinbarten Kontext. Eine Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Verwertung bedarf der Zustimmung.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf das jeweilige Nettohonorar des Mandats beschränkt. Die Haftung für die Richtigkeit von Kennzahlen, die der Auftraggeber liefert, liegt beim Auftraggeber. Keine Haftung besteht für Entscheidungen des Auftraggebers über Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung von Inhalten.

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Mandatsende fort.

Kündigung

Mandate mit festem Leistungsende enden mit Abnahme bzw. Übergabe. Dauermandate können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).